TAGESAKTUELLE STEUERINFORMATIONEN
Normenkontrollantrag gegen Sonntagsöffnung von Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen verfristet
Wird eine Rechtsnorm, deren Gültigkeit in einem Normenkontrollverfahren überprüft wird, während der Dauer dieses Verfahrens inhaltlich geändert, kann der Antragsteller die geänderte Vorschrift nur innerhalb eines Jahres in das Verfahren einbeziehen. Anderenfalls ist der Normenkontrollantrag hinsichtlich der geänderten Vorschrift unzulässig. Dies entschied das BVerwG (Az. 8 CN 2.23).
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Positives Signal: BMF plant Vereinfachung bei Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen
Die Neuregelung von § 4 Nr. 21 UStG wirft weiterhin viele Fragen auf. Bundestagsabgeordneter Fritz Güntzler (CDU/CSU) hat mit einer schriftlichen Frage beim BMF nachgefragt. Das Ministerium will mit einem begleitenden Schreiben Klarheit schaffen. Dabei sollen bereits existierende Bescheinigungen weiter gelten. Aus Sicht des DStV braucht es jedoch dringend weitere Maßnahmen.
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Krankenkasse muss Insolvenzantrag gegen Steuerberater wegen Ermessensfehlers zurücknehmen
Das LSG Nordrhein-Westfalen entschied, dass die Krankenkasse im Streitfall den Insolvenzantrag gegen einen Steuerberater wegen eines Ermessensfehlers zurücknehmen muss (Az. 10 KR 343/24 B ER).
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Auslegungsfragen zu § 15 Absatz 3 Nummer 1 EStG
Das BMF teilt mit, dass das Schreiben vom 14. Januar 2022 aufgrund der Aufhebung des § 14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 KStG durch das Wachstumschancengesetz vom 27. März
2024 durch dieses Schreiben ersetzt wird (Az. IV C 6 - S 2241/21/10004 :001).
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Kein Ausschluss der Rückübertragung bei unentgeltlicher Verfügung über anmeldebelastetes Grundstück
Eine unentgeltliche Verfügung über ein anmeldebelastetes Grundstück schließt dessen Rückübertragung nach dem Vermögensgesetz nicht aus. Unentgeltlich können auch Grundstücksveräußerungen sein, bei denen zwar Leistungen des Erwerbers vereinbart wurden, diese aber aus dem Grundstück zu erbringen sind oder im Verhältnis zu ihm nur einen geringfügigen Wert haben. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 8 C 12.23).
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