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Das tun wir für Sie!

INTERNATIONELE STEUERBERATUNG - INTERNATIONALES PARKETT

Schon das nationale Steuerrecht ist ständigen Änderungen unterworfen. Besondere Kenntnis und Aktualisierung des Wissensstandes erfordert umso mehr das fundierte Agieren im internationalen Rahmen. Dank Erfahrung und entsprechender Weiterbildung sowie internationalen Kontakten sind wir in der Lage, Ihnen auch alle relevanten Leistungen im internationalen Ertrags- und Umsatzsteuerrecht anbieten zu können.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Umsatzsteuerliche Analyse Ihrer grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit
  • Beratung in Doppelbesteuerungsthemen
  • Beratung bei Wegzug aus Deutschland (outbound)
  • Beratung bei Zuzug nach Deutschland (inbound)
  • Erstellen von Steuererklärungen für beschränkt Steuerpflichtige
  • Beratung bei Arbeitnehmerentsendungen (183-Tage-Regelung etc.), Beratung von Grenzgängern
  • Beratung in Inbound-Aktivitäten von ausländischen Unternehmen
  • Beratung in Outbound-Aktivitäten von inländischen Unternehmen
  • Beratung bei Verrechnungspreisproblematiken
  • Beratung in Quellensteuerthemen
  • Inhouse-Schulungen